Willensschwäche (gr. akrasia, Un-beherrschtheit) ist ein Phänomen, welches das Verhältnis von unserem Willen, unserem Wissen und unserer Handlung betrifft. Wenn wir willensschwach sind, dann tun wir nicht das, wofür die meisten und besten Gründe sprechen. Wir handeln demnach wider besseres Wissen. Wir können Willensschwäche insofern als eine Form von praktischer Irrationalität verstehen. Der US-amerikanische Philosoph Donald Davidson (1917-2003) hat in seinem 1970 veröffentlichten Aufsatz über die Frage „Wie ist Willensschwäche möglich“, dieses Phänomen folgendermaßen bestimmt: „Der Wille einer handelnden Person ist schwach, sofern sie ihrem eigenen bestmöglichen Urteil zuwiderhandelt, und zwar absichtlich zuwiderhandelt.“ Er definiert Willensschwäche folgendermaßen:
„Indem der Handelnde x tut, handelt er dann und nur dann unbeherrscht, wenn:
- a) der Handelnde x absichtlich tut,
- b) der Handelnde glaubt, eine alternative Handlung y sei möglich, und
- c) der Handelnde urteilt, daß unter Berücksichtigung aller Umstände die Ausführung von y besser wäre als die Ausführung von x.“
Hier lässt sich nun weiterfragen, was konkrete Beispiele von Willensschwäche sein könnte. Diese Frage zu beantworten ist nicht leicht, denn es scheint durch und durch irrational zu sein, sich gegen das eigene Handlungsurteil zu entscheiden. Zu denken wäre hier etwa an Aversionen. Aversionen sind psychologische Dispositionen, die hochgradig individuell sind, und für die wir eigentlich keine guten Gründe angeben können. Angenommen, wir haben Hunger und die Wahl zwischen einem überaus ungesunden Gericht und einem gesunden Gericht, die uns beide ebenso sättigen würden. Das gesunde Gericht ist ferner wesentlich günstiger als das ungesunde. Alle Gründe sprechen für uns dafür, das gesunde Gericht zu kaufen und zu essen. Allerdings besitzen wir seit unserer Kindheit eine Aversion gegen einen Bestandteil des gesunden Gerichts, für die wir keine guten Gründe angeben können. Wir entscheiden uns so schließlich absichtlich für das ungesunde und teurere Gericht.