Zusammenfassung, 6. Sitzung, 21.11.2018: Kants Kausalitätstheorie

Immanuel Kants Theorie der Kausalität gewinnt ihr Profil in direkter Auseinandersetzung mit derjenigen von David Hume. Hume hatte die These vertreten, dass uns die Erfahrung keine absolut gültigen Informationen über kausale Strukturen in der Welt, Naturgesetze oder gar Notwendigkeitsbeziehungen geben kann. Einzelne Sinneseindrücke, die nach Hume die Basis all unseres Wissens darstellen, weisen niemals über sich hinaus, etwa dergestalt, dass ein Eindruck die Ursache eines anderen Eindrucks ist. Wir haben von dem Kausalübergang keine Erfahrung, sondern nur von der Abfolge zweier Ereignisse. Sind die Ereignisse in der Vergangenheit regelmäßig aufeinander gefolgt, dann fühlen wir uns genötigt, für die Zukunft dieselbe Regelmäßigkeit anzunehmen. Doch ist diese Nötigung rein psychologischer Natur und besitzt keine objektive Geltung.

An diesem Punkt setzt Kants Kausalitätstheorie an. Seine Transzendentalphilosophie untersucht die Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung. Erfahrung bedeutet den sinnvollen Zusammenhang von Wahrnehmungen, also raumzeitlich und kausal geordneten Ereignissen. Kants Theorie macht explizit, welche Strukturen wir voraussetzen müssen, um sinnvolle Erfahrung machen und objektive Erkenntnisse von der Welt haben zu können. Zu diesen Strukturen gehören die reinen Anschauungsformen von Raum und Zeit, die Kategorien der Substanz und der Kausalität. Diese Strukturen lassen sich als Rahmungen verstehen, innerhalb deren dann die Sinneserfahrung verarbeitet wird. David Hume hatte die Existenz dieser Rahmenbedingungen bestritten, da sie sich nicht durch Erfahrung rechtfertigen ließen. Kant argumentiert nun so, dass Erfahrung erst durch diese Rahmenbedingungen möglich ist. Hume hat nach Kant also an der falschen Stelle gesucht.

Kant behandelt das Kausalitätsproblem im Rahmen seiner „Zweiten Analogie der Erfahrung“. Diese besagt: „Alle Veränderungen geschehen nach dem Gesetze der Verknüpfung der Ursache und Wirkung.“ Eine Analogie der Erfahrung ist nach Kant „eine Regel […], nach welcher aus Wahrnehmungen Einheit der Erfahrung […] entspringen soll […]“ (KrV B 222) In diesem Zusammenhang interessiert Kant die Frage, wie wir zur Erkenntnis von Kausalität in der Welt gelangen. Kant versteht Veränderungen als Wechsel der Eigenschaften von Substanzen, etwa dergestalt, dass ein Tisch einmal die Farbe weiß oder schwarz hat. Dabei ändert sich nicht die Substanz des Tisches (sie bleibt identisch), sondern eben nur seine Farbe. Durch die Einbildungskraft werden die Vorstellungen dieser Zustände aufeinander bezogen und „synthetisiert“, so dass daraus ein Urteil mit Wahrheitsanspruch erfolgen kann. Kant nennt dies auch die „synthetische Einheit“ der Erkenntnis, die derjenigen eines Urteils gleicht, in dem ein Subjekt mit einem Prädikat verbunden wird. Kant gibt hier eine direkte Antwort auf Humes Theorie, wenn er schreibt: „Der Begriff aber, der eine Nothwendigkeit der synthetischen Einheit bei sich führt, kann nur ein reiner Verstandesbegriff sein, der nicht in der Wahrnehmung liegt; und das ist hier der Begriff des Verhältnisses der Ursache und Wirkung, wovon die erstere die letztere in der Zeit als die Folge und nicht als etwas, was bloß in der Einbildung vorhergehen (oder gar überall nicht wahrgenommen sein) könnte, bestimmt.“ (B 234) Die Notwendigkeit des kausalen Übergangs stammt nach Kant nicht aus der Erfahrung und auch nicht aus unserer subjektiven Gewohnheit, sondern aus der Struktur unserer Vernunft.