Zusammenfassung: Frankfurts Begriff der Liebe

Der US-amerikanische Philosoph Harry Frankfurt (*1929) befasst sich mit der Emotion der Liebe vor dem Hintergrund von Kants Theorie der Achtung und der moralischen Pflicht. Er vertritt die These, dass die Liebe eine Form von Autonomie ist und eine besondere Art von Verbindlichkeit darstellt, die er „willentliche Notwendigkeit“ nennt. Im Gegensatz zu Kants Begriff der moralischen Verbindlichkeit, die laut Frankfurt eine logische Notwendigkeit bezeichnet, da es hier um die vernünftige Widerspruchsfreiheit unserer Maximen durch das rein apriorische Sittengesetz geht, handelt es sich bei der Verbindlichkeit der Liebe durch eine kontingente Notwendigkeit, die darüber hinaus wesentlich individuell ist. Nach Kant ist jede Form von kontigenter Individualität, die bei der Willensbestimmung eine Rolle spielt, eine Form von Heteronomie. Genau dagegen argumentiert Frankfurt. Die Liebe bezeichnet deswegen eine Form von Autonomie, da sie unseren individuellen Willen in seinem personalen Wesen betrifft: „Das Wesen der Liebe ist […] weder affektiv noch kognitiv. Es ist volitional“. Frankfurt gelingt es damit, Kontingenz, Individualität und Verbindlichkeit in eine Einheit der Autonomie zu bringen, was Kant zuvor nur auf Kosten der Kontingenz und Individualität möglich war.