Der Philosoph und Theologe Augustinus (354-430) hat in seinen Bekenntnissen (Confessiones) versucht, den ontologischen Status der Zeit weiter zu bestimmen. Zentral ist dabei Augustins philosophischer Gesamtkontext: Einerseits diskutiert er die Zeitproblematik vor dem Hintergrund der christlichen Theologie. Andererseits behandelt er das Thema aus der Perspektive menschlicher Subjektivität. Gott existiert nach Augustinus nicht in der Zeit, weil er die Ursache der Zeit überhaupt ist. Er existiert und „verharrt“ (permanere) also außerhalb der Zeit. Seine Ewigkeit darf nicht in dem Sinne verstanden werden, dass er unendlich viele Zeitpunkte umfasst, sondern vielmehr so, dass er die Bedingung oder Grund der Zeit ist. Während die Zeit die Bedingung der Möglichkeit irdischer Existenz ist, ist Gott wiederum die Bedingung dieser Bedingung.
Augustinus stellt fest, dass wir eine unmittelbare Bekanntschaft mit dem Phänomen der Zeit haben. In unserem lebensweltlichen Kontext bereitet uns die Zeit keine Probleme: wir verstehen unmittelbar, was damit gemeint ist. Anders verhält es sich, wenn wir das Phänomen auf den Begriff bringen sollen. Die Zeit ist kein Objekt, welches ‚außerhalb‘ von uns existiert, so wie ein bestimmter Gegenstand, der vor uns steht. Vielmehr sind wir immer schon in der Zeit, wenn wir über die Zeit philosophieren. Wir verstehen zwar, was Zeit ist, doch haben wir große Schwierigkeiten, sie jemand anderem begrifflich zu erklären.
Augustinus stellt sich nun die Frage, inwiefern Vergangenheit und Zukunft als Dimensionen oder Stadien der Zeit überhaupt existieren können, wenn doch eigentlich nur das Gegenwärtige (vorübergehend) existent ist. Das Gegenwärtige der Zeit kann jedoch nicht immer (permanent) gegenwärtig sein, da es sich sonst nicht um Zeit, sondern um Ewigkeit (das sogenannte nunc stans) handeln würde. Die Gegenwart lässt sich nicht (begrifflich) fixieren, sie ist immer schon im Begriff, von der Zukunft ins Nichts der Vergangenheit überzugehen. Selbst eine Stunde, die im Grunde sehr kurz erscheint, besteht aus nichts als „flüchtigen Teilchen“ (particulum fugitivum). Augustinus scheint also ein diskretes Verständnis der Zeit zu haben, wonach sie sich in kleinste Teilchen (momentum) aufspalten lässt: „Aber auch dies Stück Zeit fliegt so rasch von der Zukunft in die Vergangenheit hinüber (transvolare), daß keine Dauer sich erstreckt.“ (29) Wäre die Gegenwart ausgedehnt, so würde sie sich nach Augustinus in Vergangenes und Zukünftiges weiter aufspalten lassen.
Wie verhalten sich nun die Dimensionen oder Stadien der Zeit – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft – zueinander? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Orientiert man sich an der wörtlichen Bedeutung von „Zukunft“, dann strömt die Zeit gewissermaßen durch das passive Subjekt der Zeit hindurch. Sie kommt auf uns zu, wird für einen Moment gegenwärtig, um dann in der Vergangenheit zu verschwinden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass nicht die Zeit auf uns zukommt, sondern wir uns in ihr nach vorne in Richtung Zukunft bewegen und dadurch Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft durchlaufen, indem wir die Gegenwart immer wieder hinter uns lassen.
Ein solches Modell der Zeit birgt das Problem der Verräumlichung: Indem wir von „vorn“ und „zurück“ sprechen, behandeln wir die Zeit so, als ob sie sich im Raum erstrecke. Deswegen kann man auch die Frage aufwerfen, ob sich Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nicht vielmehr wie Schichten verhalten, die übereinander liegen: Die Vergangenheit fundiert demnach unsere Gegenwart, die die Zukunft über sich hat.
Für die Physik spielt es in der Regel keine Rolle, wann ein gewisser Zeitraum war oder ist. Sie interessiert der Betrag der Zeit, z.B. fünf Jahre. Für ein Subjekt hingegen ist es ganz entscheidend, ob die fünf Jahre bereits gewesen sind, bereits angebrochen sind, oder erst noch ausstehen. Zeit wird für ein Subjekt in ihrer Dauer also immer relativ bezogen auf ihre Dimensionen. Davon abstrahiert die Physik. Sie interessiert sich nur für die absolute Dauer, und lässt das Subjekt der Zeiterfahrung außer Acht (mit gutem Recht).