Zusammenfassung, 10. Sitzung, 10.7.2019 – Terrorismus, Folter, Grausamkeit

In Folge der Anschläge des 11. September wurden einige Stellungnahmen Osama bin Ladens ausgestrahlt, die im Anschluss verschriftlicht und veröffentlicht wurden (Osama bin Laden (2005) – Messages to the World). Darin zeigt sich sehr deutlich die argumentative Strategie, die von Terroristen verwendet wird. Es lassen sich darin verschiedene Argumentationsmuster unterscheiden, die geradezu typisch für terroristische Erklärungen sind. Zum einen macht bin Laden alle Amerikaner verantwortlich und rechtfertigt damit die Tatsache, dass in den Gebäuden des World Trade Centers unterschiedslos Menschen getötet wurden: „Given that the American Congress is a committee that represents the people, the fact that it agrees with the actions of the American government proves that America in its entirety is responsible for the atrocities that it is committing against Muslims” (140). Zugleich interpretiert bin Laden die weltweite politische Situation als einen Kampf der Amerikaner gegen die Moslems. Hieran zeigt sich die Strategie, die Welt in zwei exklusive Lager einzuteilen und ein Schwarz-Weiß-Denken, welches keine Grautöne kennt. Das WTC versteht er als Symbol von „financial power“ (119). Er überhöht die Anschläge theologisch, indem er sie als Tat Gottes interpretiert, die Amerika an der „Achillesverse“ (104) getroffen habe. Außerdem besitzen die Anschläge für ihn die Qualität von gerechter (Talions-)Strafe: „What America is tasting today is but a fraction of what we have tasted for decades.” (104) Bin Laden versteht die Anschläge als „great events“ (111) und trifft damit genau ihre mediale Ausstrahlung, die gravierende Folgen nach sich zogen, gleich einem Epizentrum eines Erdbebens, welches weitere Nachbeben bedingt. Diese Nachbeben bewertet er ökonomisch und kommt zu dem Schluss, dass sie gravierende ökonomische Auswirkungen haben. Auffällig ist, dass er nicht in erster Linie die Attentäter des 11. September, sondern die Bush-Regierung als „world terrorism“ darstellt (114).

Das Problem der Folter ähnelt in verschiedenen Hinsichten dem Problem der Lüge: Darf man in Ausnahmesituationen Folter androhen oder gar foltern, um ein Menschenleben zu retten? Deontologische Ethiken würden Folter als intrinsisch schlecht bewerten und generell verbieten, weil damit die Würde des Menschen verletzt und er nur als Mittel zum Zweck gebraucht wird. Konsquentialistische Ethiken würden Folter unter Umständen zulassen, wenn es das Ziel (die Rettung eines Menschenlebens) rechtfertigt. Virulent wurde diese Frage im Jahr 2002, als der Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner dem Jura-Studenten Magnus Gäfgen, der den 11-jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt hatte, um Geld zu erpressen, Folter androhte für den Fall, dass er das Versteck nicht verraten wollte. Unter dieser Androhung verriet Gäfgen das Versteck, auch wenn Jakob von Metzler da bereits tot war. Man hat dieses Phänomen auch als „Rettungsfolter“ bezeichnet. Daschner wurde in der Folge wegen der Androhung von Folter zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt („Verwarnung mit Strafvorbehalt“). Seine Verteidigung verwies auf die Rolle der Nothilfe, welche das Gericht aber nicht akzeptierte.

Das Phänomen der Grausamkeit ist philosophisch sehr schwer zu analysieren. Denn es scheint sich als solches der Vernunft zu entziehen. Doch zeigen Fälle von Folter, dass Grausamkeit auch dann vorliegen kann, wenn eine Handlung sehr nüchtern vollzogen wird. Grausamkeit lässt sich bestimmen durch die Abwesenheit von Mitgefühl. Häufig steht sie in einer Verbindung mit dem Phänomen der Rache, als eine Art Modus einer Handlung (weniger als ein Gefühl). Doch scheinen Grausamkeit und Rache nicht unbeherrscht und in unbändiger Form vorliegen zu müssen. Vielmehr können beide gerade auch dann verfolgt werden, wenn der Täter sehr konzentriert und gewissermaßen „kühl“ und „konzentriert“ vorgeht.