Zusammenfassung – 3. Sitzung, 30.10.2018: Augustinus und Aristoteles

Augustins Zeittheorie impliziert ein Subjekt der Zeiterfahrung, das eine Art bewusster „Durchgangspunkt“ der entgegenkommenden Zeit ist, die von der Zukunft kommt, die Gegenwart durchdringt und in der Vergangenheit verschwindet: „Sie kommt also aus etwas, das noch nicht ist, durcheilt, was keine Ausdehnung besitzt, und entflieht in etwas, das nicht mehr ist.“ (37) Davon zu unterscheiden ist ein Verständnis von Zeit, wonach nur die absolute Ordnung der Ereignisse interessiert, wie es etwa in der Physik vertreten wird. Hier spielt kein Zeitbewusstsein eine Rolle, sondern allein zeitliche Relationen des „vorher“ und „nachher“. Dimensionen wir „Zukunft“, „Gegenwart“ und „Vergangenheit“ haben nur Bedeutung, sofern ein Subjekt der Zeiterfahrung existiert. John McTaggart spricht mit Blick auf die Subjektivitätsabhängigkeit der Zeit von einer „A-Reihe“ und mit Blick auf die subjektlose Zeit von einer „B-Reihe“. Wie aber existieren dann nach Augustinus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bezogen auf das Subjekt der Zeiterfahrung? Die Zukunft wird auf Basis von Gründen und Zeichen vorhergesagt, die im Akt der Vorhersage gegenwärtig und bewusst sind: „Ich sehe das Morgenrot und sage den Sonnenaufgang voraus. Was ich sehe, ist gegenwärtig; was ich Voraussage, zukünftig. Nicht die Sonne, der schon Sein zukommt, ist zukünftig, sondern ihr Aufgang, dem noch kein Sein zukommt.“ (33) Vergangenes wird präsent, insofern es „beim Vorübergehen im Geist durch die Sinne Spuren in das Gedächtnis eingeprägt“ hat (32). Es kommt also darauf an, die Vergangenheit und Zukunft zu vergegenwärtigen. Dies ist nur im Modus der Subjektivität möglich: „Denn diese drei Zeiten sind gewissermaßen in der Seele da: anderswo aber sehe ich sie nicht. Es gibt Gegenwart von Vergangenem: nämlich Erinnerung, Gegenwart von Gegenwärtigem: nämlich Anschauung, Gegenwart von Zukünftigem: nämlich Erwartung.“ (35) Die Dimensionen der Zeit existieren nach Augustinus nur im subjektiven Modus der Bezugnahme und Vergegenwärtigung, als Modi der Orientierung.

In den Kapiteln 10-14 des 4. Buches seiner Physik hatte vor Augustinus bereits Aristoteles den ontologischen Status der Zeit untersucht. Aristoteles‘ Theorie nimmt hierbei eine Zwischenposition zwischen subjektiver Zeit (A-Reihe) und subjektloser Zeit (B-Reihe) ein. Wie Augustinus stellt er die Existenz von Vergangenheit und Gegenwart in Frage: „Das eine Teilstück von ihr [der Zeit] ist vorübergegangen und ist (insoweit) nicht (mehr) [d.h. die Vergangenheit], das andere steht noch bevor und ist (insoweit) noch nicht [d.h. die Zukunft]. Aus diesen Stücken besteht sowohl die (ganze) unendliche, wie auch die jeweils genommene Zeit. Was nun aus Nichtseiendem zusammengesetzt ist, von dem scheint es doch wohl unmöglich zu sein, daß es am Sein teilhabe.“ (218a) Indem Aristoteles jeweils von noch bevorstehender und schon vergangener Zeit spricht, scheint er ein Subjekt der Zeiterfahrung implizit anzunehmen. Die Zeit besteht nach Aristoteles nicht aus Teilen, weil die Zukunft noch nicht ist, und die Vergangenheit nicht mehr existiert. Die Gegenwart, das Jetzt (nyn), welches Vergangenheit und Gegenwart trennt, existiert nur instantan, und füllt nicht die Zeit durch viele „Jetzte“ aus. Auch stellt sich die Frage, ob das Jetzt, die Gegenwart, immer dieselbe bleibt (ob also die Zeit durch das fixe Jetzt hindurchzieht), oder ob es sich verändert (das Jetzt also in der Zeit nach ‚Vorne‘ wandert).