Zusammenfassung 8. Sitzung, 4.12.2018: Kants Zeittheorie

Kants theoretisches Hauptwerk, die Kritik der reinen Vernunft (1781) betrachtet die Zeit unter einem transzendentalphilosophischen Gesichtspunkt. Dies bedeutet, dass Zeit hier nicht als ein vorliegender Gegenstand der Erkenntnis verstanden wird, sondern als eine Bedingung der Möglichkeit unserer Erkenntnis von Gegenständen. Ohne die Zeit können wir nach Kant nichts erkennen. Kant behandelt die Zeit im Rahmen seiner „transzendentalen Ästhetik“. „Ästhetik“ hat bei Kant zunächst einmal nichts mit Schönheit zu tun, sondern ganz im Sinne der ursprünglichen griechischen Bedeutung mit „Wahrnehmung“. Kant nennt diese Wahrnehmung auch „Sinnlichkeit“ oder „Anschauung“. Erkenntnis kommt nach Kant dadurch zustande, dass wir von außen durch die Sinnesorgane vermittelte Anschauung (Töne, Gerüche, Farben usw.) mit Begriffen synthetisieren: „Vermittelst der Sinnlichkeit also werden uns Gegenstände gegeben, und sie allein liefert uns Anschauungen; durch den Verstand aber werden sie gedacht, und von ihm entspringen Begriffe.“ Daraus folgt: „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (KrV, B 75) Alle Erkenntnis muss nach Kant in letzter Hinsicht auf Sinneserfahrung zurückzuführen sein. Damit wir Erfahrungen machen können, müssen jedoch die Sinnesdaten strukturiert vorliegen. Ein bestimmter Körper, den wir wahrnehmen, besteht von Seiten des Verstandes aus „Substanz, Kraft, Theilbarkeit“, von Seiten der Empfindung aus „Härte, Farbe etc.“ Dies, was vor aller Erfahrung einem Gegenstand als Gegenstand zugrunde liegt, bezeichnet Kant als apriorisch. Zeit ist nach Kant eine „reine Anschauungsform“, innerhalb derer erst empirische Erfahrung möglich ist. Während die reine Anschauungsform des Raumes den äußeren Sinn der Gegenstände betrifft, ist die Zeit „die Form des innern Sinnes, d.i. des Anschauens unserer selbst und unseres innern Zustandes“ (KrV, B 49).