Zusammenfassung, 10. Sitzung, 21.12.2018 – Duns Scotus und Thomas von Aquin über Wille und Vernunft

In der mittelalterlichen Freiheitsdebatte steht vor allem die Frage im Zentrum, ob der Wille (lat. voluntas) oder die Vernunft (lat. intellectus; ratio) die entscheidende Instanz ist. Vertreter der ersten Auffassung nennt man Voluntaristen, Vertreter der zweiten Intellektualisten. Der Philosoph Duns Scotus (1266-1308) vertritt tendenziell eine voluntaristische Freiheitstheorie. Er untersucht dabei die Funktionsweise menschlicher Vermögen. Er nennt ein Vermögen, welches „von sich daraufhin bestimmt [ist], tätig zu sein, so dass es von sich aus nicht fähig ist, untätig zu sein“, „Natur“. Ein naturhaftes Vermögen kann nur in eine Richtung ausgeübt werden. „Wille“ nennt Scotus hingegen ein solches Vermögen, welches „von sich aus nicht bestimmt [ist], sondern […] diesen Akt oder den gegenteiligen Akt hervorbringen, beziehungsweise handeln oder nicht handeln“ kann. Der Intellekt fällt nach Scotus deswegen in den Bereich der Natur, denn „er verfügt nicht darüber, zu verstehen oder nicht zu verstehen, und was Sätze betrifft, wo er zwar konträre Akte haben kann, verfügt er dennoch nicht über sie, nämlich ob er zustimmt oder nicht“. Unsere Vernunft ist auf das Verstehen programmiert. Wir können nicht vernünftigerweise nicht-vernünftig sein, sondern müssen durch die Vernunft die Wahrheit erkennen, anstatt Irrtümern zu unterliegen. Wir müssen eine wahre Schlussfolgerung durch unsere Vernunft als wahr erkennen. Erkennen wir sie nicht als wahr, dann erkennen wir sie nicht als falsch, sondern wir erkennen überhaupt nicht, sondern irren oder täuschen uns, was einem Versagen der Vernunft entspricht, die darin gerade nicht wirkt, sondern eingeschränkt ist. Anders verhält es sich mit dem Willen: Er „verhält sich zur Ausübung seines eigenen Akts auf gegenteilige Weise“, kann also etwas wollen oder nicht wollen. Deswegen ist nach Scotus auch der Wille „im eigentlichen Sinn das rationale Vermögen“, denn „[e]r bezieht sich auf Gegenteiliges nicht auf naturhafte Weise, wie der Intellekt, der sich nicht selbst auf eine von zwei alternativen Möglichkeiten festlegen kann, sondern in freier Weise, da er sich selbst bestimmen kann.“ Nach Scotus gibt uns die Vernunft das Objekt des Willens vor, das zu erstreben ist. Doch ist dies nicht hinreichend für eine Handlung, wozu immer noch der Wille benötigt wird. Deshalb ist der Wille gegenüber der Vernunft die „maßgebendere Ursache“.

Anders verhält es sich mit Thomas von Aquin (1225-1274), der tendenziell dem Lager der Intellektualisten zugerechnet wird. Ihm zufolge gilt, dass der Gegenstand der Vernunft „einfacher, umfassender und unbedingter wie der des Willens“ ist, insofern er die Zwecke und Gründe unseres Handelns betrifft. Er „ist der innere Grund im Begehrenswerten, warum es eben begehrenswert ist“. Wird nun etwas von der Vernunft als gut erkannt, so richtet sich der Wille erst danach und erstrebt es. Daraus folgt nach Thomas der Vorrang der Vernunft vor dem Willen: „Je einfacher, unbedingter und vom Einzelnen losgelöster aber etwas ist, desto höher steht es im Range und in der Würde seines Seins. Also ist seiner Natur nach das Vermögen der Vernunft edler und erhabener wie das des Willens.“ Doch darf man sich das Wirken von Wille und Vernunft im Freiheitsakt nicht als ein separates Geschehen vorstellen. Vielmehr sind beide Vermögen dabei aufs engste miteinander verbunden: „Der Wille und die Vernunft nämlich schließen sich gegenseitig gewissermaßen ein. Denn der Wille will, daß die Vernunft erkenne; und die Vernunft hat zum Erkenntnisgegenstande den Willen. So also ist in den Dingen, welche als Gegenstand des Willens dastehen, auch das als etwas Begehrenswertes enthalten, was Gegenstand der Vernunft ist und umgekehrt.“ Thomas bringt dieses Verhältnis folgendermaßen auf den Punkt: „[D]ie Vernunft erkennt das Wollen des Willens und der Wille will das Erkennen der Vernunft.“