Einführung in Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“

Kants 1785 erschienene „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ ist insofern eine „Grundlegung“, als darin Grundbegriffe der Ethik auf eine neuartige Weise bestimmt und in ein Verhältnis gesetzt werden, insofern die Moral objektiv und rein vernünftig begründet wird. „Sitten“ bedeutet dabei also nicht so viel wie „gute Sitten“ im Sinne von Gebräuchen und Gewohnheiten, die von Ort zu Ort und Zeit zu Zeit verschieden ausfallen können. Vielmehr meint Kant damit die objektiv gültige Moral, was wir heute noch an der stark negativen Bedeutung von „unsittlich“ (in abgeschwächter Form auch am Wort „sittenwidrig“) erkennen. Eine „Metaphysik“ der Sitten meint, dass Kant die absolute Geltung der Moral nicht empirisch, durch das Beobachten von menschlichen Handlungen, oder durch Bezug auf die Tradition, begründen möchte. Der Begriff „Metaphysik“ bedeutet traditionell nach Aristoteles, dass etwas „über“ (meta) die Physik, verstanden als Bereich des Natürlichen, Empirischen und Vergänglichen, hinausgeht. Eine Metaphysik der Sitten bedeutet insofern, dass die Moral nicht empirisch, sondern rein vernünftig, auf Basis von Prinzipien, begründet werden muss. Zentrale Begriffe im Kontext dieser Metaphysik der Sitten sind neben dem der Vernunft derjenige des Willens, der Autonomie (Selbstgesetzgebung), Heteronomie (Fremdgesetzgebung) und der Freiheit. Das Prinzip dieser Metaphysik der Sitten ist Kants „kategorischer Imperativ“, ein Gesetz, welches absolut die Moral gebietet und dessen Bedeutung und Geltung nach Kant unabhängig von Erfahrung durch reine Vernunft erkannt werden kann. Dieses Gesetz ist nacht Kant kein fremdes (heteronomes) Gesetz, sondern drückt das aus, was wir eigentlich, als vernünftige Wesen, immer schon wollen (autonom). Da Kants Ethik auf diesem Gesetz und seiner absoluten Forderung basiert, nennt man seine Ethik auch „deontologisch“ bzw. eine „Pflichtethik“ (von gr. to deon, das, was Pflicht ist). Die Deontologie betrifft nicht so sehr die Handlung oder die Handlungsfolgen, sondern die Handlungsgründe oder auch „Maximen“ (bzw. die Handlungsgrundsätze). Sie steht damit im Gegensatz zum Utilitarismus, dem es um die Handlungsfolgen geht, und zur Tugendethik, der es um die Qualität der Handlung als solcher geht.