Zusammenfassung, 11. Sitzung, 11.1.2019 – John Locke

John Locke (1632-1704) nähert sich in seinem Versuch über den menschlichen Verstand der Freiheitsproblematik über den Begriff der Kraft an. Er versteht unter dem Willen „eine Kraft, bestimmte Handlungen in sich anzufangen oder zu unterlassen, fortzusetzen oder abzuschließen“. Doch betont er, dass nicht eigentlich der Wille frei genannt werden kann, sondern immer nur der Mensch, der einen bestimmten Willen hat. Unter Freiheit versteht Locke „die Idee einer Macht, die ein handelndes Wesen hat, irgendeine einzelne Handlung zu vollziehen oder zu unterlassen, gemäß der Entscheidung oder dem Gedanken des Geistes, wobei eines dem andern vorgezogen wird“. Daraus geht hervor, dass Locke eine Theorie der Handlungsfreiheit vertritt (inwiefern er auch eine Theorie der Willensfreiheit vertritt, wird noch genauer zu untersuchen sein). Ein Mensch, unter dem eine Brücke einstürzt, ist nicht frei darin, nicht nass zu werden, da er nicht die Macht besitzt, seinen Willen in die Tat umzusetzen. Unfreiheit besteht nach Locke also in einem äußeren Zwang, der unser gewolltes Handeln verhindert. Zentral ist dabei Lockes Unterscheidung zwischen Freiheit und Willkürlichkeit. Willkürlichkeit bedeutet nur, dass wir uns mit einem bestimmten Wunsch identifizieren, während Freiheit immer auch bedeutet, das Gegenteil tun zu können. Diese Unterscheidung erinnert etwas an Harry Frankfurts Kritik des PAP. Denn auch hier wird ein Szenario konstruiert, in welchem wir uns für eine Situation entscheiden, ohne dass wir eine andere Möglichkeit zu handeln hätten. Im Gegensatz zu Frankfurt hält Locke dies aber gerade nicht ausreichend für Freiheit.