Folter

Das Problem der Folter ähnelt in verschiedenen Hinsichten dem Problem der Lüge: Darf man in Ausnahmesituationen Folter androhen oder gar foltern, um ein Menschenleben zu retten? Deontologische Ethiken würden Folter als intrinsisch schlecht bewerten und generell verbieten, weil damit die Würde des Menschen verletzt und er nur als Mittel zum Zweck gebraucht wird. Konsquentialistische Ethiken würden Folter unter Umständen zulassen, wenn es das Ziel (die Rettung eines Menschenlebens) rechtfertigt. Virulent wurde diese Frage im Jahr 2002, als der Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner dem Jura-Studenten Magnus Gäfgen, der den 11-jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt hatte, um Geld zu erpressen, Folter androhte für den Fall, dass er das Versteck nicht verraten wollte. Unter dieser Androhung verriet Gäfgen das Versteck, auch wenn Jakob von Metzler da bereits tot war. Man hat dieses Phänomen auch als „Rettungsfolter“ bezeichnet. Daschner wurde in der Folge wegen der Androhung von Folter zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt („Verwarnung mit Strafvorbehalt“). Seine Verteidigung verwies auf die Rolle der Nothilfe, welche das Gericht aber nicht akzeptierte.