Zusammenfassung: Kant über Pflicht und Achtung

Kant expliziert den Begriff des Guten über den Begriff des guten Willens, diesen weiter über seinen Begriff der Pflicht, und diesen schließlich über seinen Begriff der Achtung. Dabei betont Kant, dass eine moralische gute Handlung, die eine Handlung aus Pflicht (und nicht nur eine pflichtgemäße Handlung) ist, „ihren moralischen Werth nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird“ (IV: 399). Konkrete moralische Absichten und Zwecke, wie etwa, einer bestimmten Person zu helfen, sind deswegen nicht unbedingt gut zu nennen, weil sie nicht prinzipiell sind. Es geht in unserem moralischen Handeln nicht um die „Wirklichkeit des Gegenstandes der Handlung“, also nicht um konkrete Zwecke, die immer auch durch kontingente Faktoren beeinflusst sein können, sondern allein um das rein formelle „Princip des Wollens, nach welchem die Handlung unangesehen aller Gegenstände des Begehrungsvermögens geschehen ist“. Kant beschreibt die Stellung des menschlichen Willens im Sinne einer Zwischenposition zwischen einem rein apriorisch-vernünftigen und formalen Prinzip des Wollens (dem Sittengesetz) und einer konkreten, material-zweckorientierten Triebfeder, die etwa aus Neigung entspringt. Der Wille ist nach Kant durch beide Seiten prinzipiell bestimmbar – durch das Vernunftgesetz und durch das Naturgesetz. Damit widerspricht Kant ausdrücklich der These David Humes, wonach die Vernunft nur eine Sklavin der Affekte ist und nicht unseren Willen zum Handeln moralisch und unmittelbar bestimmen kann.

Kant bestimmt die Pflicht als „Nothwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ (IV:400). Achtung ist eine ausgezeichnete moralische Einstellung, die nach Kant nicht einem bestimmten Objekt oder Zweck gelten kann, welcher durch eine bestimmte Handlung realisiert wurde. Ein solches Objekt ist „bloß eine Wirkung und nicht Thätigkeit eines Willens“ (IV: 400). Moralischer Wert ist also nur innerhalb des Willens – als innere Handlung – möglich, nicht mit Blick auf etwas, was über den Willen, etwa in Form eines konkreten Zweckes, einer Absicht oder einer Handlung zur Erreichung des Zwecks, hinausgeht. Alle Wirkungen des Willens und alle Absichten und Zwecke, sind nach Kant dem guten Willen äußerlich, insofern sie in letzter Hinsicht nur auf Glücksmaximierung abzielen, welche auch kontingenterweise durch andere als vernünftige Ursachen (z.B. Zufälle) erreicht werden können.

Nach Kant kann nur das rein formelle, apriorische Gesetz des Willens ein Gegenstand der Achtung sein, welches sich aber aufgrund seiner Formalität jeder Vergegenständlichung entzieht. Ein Wille, der durch das objektive formelle Gesetz bestimmt ist, und zwar unter Ausschluss aller unserer Neigungen, ist nach Kant eine gute Maxime, d.h. ein subjektiver, stark formeller Handlungsgrundsatz, der sich unbedingt an dem absoluten Gebot des Sittengesetzes orientiert.

Kant betont, dass sein Begriff der Achtung schwer zu verstehen ist. Unter Achtung versteht Kant kein bloßes Gefühl, auch nicht so etwas wie Respekt vor einer individuellen Leistung, sondern eine moralische Einstellung, die im Sinne der moralischen Hochschätzung eines moralischen Wertes verstanden werden muss. In der Achtung verspürt der Mensch als vernünftig-sinnliches Zwischenwesen so etwas wie Furcht, wenn er das absolute moralische Gebot vernimmt, das seine Neigungen einschränkt, und so etwas wie Neigung, sofern er sich durch Überwindung dieser Neigungen als moralisch erhaben erfährt.