Luthers „reformatorische Erkenntnis“ muss neben dem Kontext der Ablasspraxis vor dem Hintergrund seiner individuellen existenziellen Krise verstanden werden. Während seiner Zeit als Augustinermönch in Erfurt und Wittenberg war Luther extrem darauf bedacht, nicht zu sündigen, und er litt sehr unter der Angst, Gottes Geboten nicht gerecht werden zu können. Es wird berichtet, dass Luther so häufig die Beichte aufsuchte, dass seine Vorgesetzten ihn deswegen sogar rügten. Seine „reformatorische Einsicht“, dass man nicht durch Werke, sondern nur aus Glauben gerecht werde, gewann Luther dann aus der Interpretation des Begriffs der „Gerechtigkeit“ in einer zentralen Passage des Römerbriefes (Röm 1,17), die lautet: „Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben“. Luther bekennt rückblickend, dass er die Verbindung „Gerechtigkeit Gottes“ gehasst habe, da er darin den Grund für seine Sündenangst glaubte. Er verstand dieses Wendung als „formale bzw. aktive“ Gerechtigkeit, „auf Grund deren Gott gerecht ist und die Sünder und Ungerechten straft.“ (505) Luther beschreibt seinen inneren Zustand angesichts dieser Interpretation der Gerechtigkeit als eine Form extremer Verzweiflung:
„Ich aber, der ich, so untadelig ich auch als Mönch lebte, mich vor Gott als Sünder mit ganz unruhigem Gewissen fühlte und nicht darauf vertrauen konnte, durch mein Genugtun versöhnt zu sein, liebte Gott nicht, ja, ich hasste vielmehr den gerechten und die Sünder strafenden Gott und empörte mich in Stillen gegen Gott, wenn nicht mit Lästerung, so doch mit ungeheurem Murren und sagte: Als ob es nicht genug sei, dass die elenden und durch die Ursünde auf ewig verlorenen Sünder durch jede Art von Unheil niedergedrückt sind durch das Gesetz der Zehn Gebote, vielmehr Gott nun auch durch das Evangelium noch Schmerz zum Schmerz hinzufügt und uns mit seiner Gerechtigkeit und seinem Zorn zusetzt!“ (505)
Indem er jedoch den Begriff der Gerechtigkeit Gottes „als diejenige, durch die der Gerechte als durch Gottes Gabe lebt, nämlich durch den Glauben“ verstand, gelangte er zu seiner „reformatorischen Erkenntnis“:
„Durch das Evangelium werde die Gerechtigkeit Gottes offenbart, und zwar die passive, durch die uns der barmherzige Gott gerecht macht durch den Glauben, wie geschrieben steht: „Der Gerechte lebt aus Glauben.“ Hier fühlte ich mich völlig neugeboren und durch geöffnete Tore in das Paradies eingetreten zu sein. Da zeigte sich mir sogleich ein anderes Gesicht der ganzen Schrift. Ich ging danach durch die ganze Schrift nach dem Gedächtnis und sammelte auch in anderen Wortverbindungen eine Entsprechung, etwa Werk Gottes, das heißt, was Gott in uns wirkt, Kraft Gottes, mit der er uns kräftig macht, Weisheit Gottes, mit der er uns weise macht, Stärke Gottes, Heil Gottes, Herrlichkeit Gottes.“ (507)
Mit diesem neuen Verständnis von „Gerechtigkeit“ erschloss sich Luther die Bibel unter einem neuen, wesentlich hoffnungsvolleren Gesichtspunkt:
„Und wie sehr ich einst das Wort Gerechtigkeit Gottes abgrundtief gehasst hatte, mit ebensolcher Liebe erhob ich es als das mir allersüßeste Wort. So ist mir diese Stelle bei Paulus wirklich das Tor zum Paradies geworden. Danach las ich Augustinus ,Über den Geist und den Buchstaben‘, wo ich unverhofft darauf stieß, dass auch er die Gerechtigkeit Gottes ähnlich interpretiert [als eine solche], mit der uns Gott bekleidet, indem er uns rechtfertigt. Und obwohl das noch unvollkommen gesagt ist und er über die Anrechnung nicht alles ganz klar ausführt, wollte er doch die Gerechtigkeit Gottes gelehrt wissen, durch die wir gerechtfertigt werden.“ (507)