Immanuel Kant: Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen (1797)

VIII425 In der Schrift: Frankreich im Jahr 1797, Sechstes Stück, Nr. I: Von den politischen Gegenwirkungen, von Benjamin Constant, ist Folgendes S. 123 enthalten.

»Der sittliche Grundsatz: es sei eine Pflicht die Wahrheit zu sagen, würde, wenn man ihn unbedingt und vereinzelt nähme, jede Gesellschaft zur Unmöglichkeit machen. Den Beweis davon haben wir in den sehr unmittelbaren Folgerungen, die ein deutscher Philosoph aus diesem Grundsatze gezogen hat, der so weit geht zu behaupten: daß die Lüge gegen einen Mörder, der uns fragte, ob unser von ihm verfolgter Freund sich nicht in unser Haus geflüchtet, ein Verbrechen sein würde*[1].« Weiterlesen

Zusammenfassung, 2. Sitzung, 3.5.2019: Die Analog-Digital-Differenz

Das Thema „Digitalität“ ist auf den ersten Blick nicht eindeutig definiert. Fest steht jedenfalls, dass das Phänomen der Digitalität von dem Phänomen der Digitalisierung unterschieden werden muss. Was ist der Unterschied zwischen „Digitalität“ und „Digitalisierung“, und warum sollte sich die Philosophie damit beschäftigen? Während die Digitalisierung sich mit dem Phänomen der Umwandlung analoger in digitale Information befasst, reflektiert die Digitalität von einer Metaebene auf diese Transformation. Sie fragt nach den kulturellen, ästhetischen, ontologischen und ethischen Aspekten dieser Transformationen. Weiterlesen